Mist, ich kann nicht alles lesen.
Tja, es ist hier nämlich so eingestellt, dass nicht registrierte und angemeldete Nutzer hier eben nicht alles sehen können, sondern nur das bisschen was eben sichtbar ist. Und, um das noch zu steigern, ist es hier nichtmal möglich, irgendwas oder gar alles einfach so zu kommentieren.
Wozu diese Seite, wenn man nicht alles sieht?
Ursprünglich verbarg sich hinter der Domain "hauptstadtbeamte.de" eine Startseite mit einigen kleineren Serviceparts (die als Miniprojekte sowieso nie fertig wurden) und dahinter einem "Forum von und für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Berlins".
Jaja, das mit der Bezeichnung bzw. Titelwahl haben wir hier ja schon.
Schon in dem vorgenannten Forum gab es von vornherein Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich waren. Und es war auch da nicht für jedermann möglich, einfach so drauflos zu kommentieren oder sonstwie Inhalte zur bestehenden Webpräsenz beizusteuern.
Jaja, das mit der Bezeichnung bzw. Titelwahl haben wir hier ja schon.
Schon in dem vorgenannten Forum gab es von vornherein Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich waren. Und es war auch da nicht für jedermann möglich, einfach so drauflos zu kommentieren oder sonstwie Inhalte zur bestehenden Webpräsenz beizusteuern.
Das war es eigentlich schon. Punkt.
Und nun?
Tja, da gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter:
- Hier einen Account beantragen und damit Zugriff auf mehr Inhalte erhalten, was jedoch ein paar Kleinigkeiten erforderlich macht, darunter:
- Registrieren,
- Bestätigung der Registrierung abwarten,
- dann einloggen und
- als Autor*in oder Kommentator*in aktiv verifizierbare Inhalte (Beiträge) verfassen, die (zu allem Überfluss) auch noch ein wenig sinnig sein sollten. (Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Account und "Karteileichen" werden wieder gelöscht - mehr dazu steht z.B. in den Nutzungsbedingungen.)
- Festzustellen, dass sich der Aufwand zu 1. nicht lohnt und die eigene Neugier zügeln.
- Einfach andere Seiten im weltweiten Netz besuchen, die viel spannender sind.
- Oder was auch immer …!
Natürlich kann man sich jetzt auch aufregen, dass hier doch gar nichts Spannendes zu finden ist, um dann seine Zeit damit zu vergeuden, dieses persönliche Drama anderen mitzuteilen und es dabei als Skandal inszenieren. Kann man machen, ist aber irgendwie doof.
Nur vorsorglich dazu dann eben: Nein, es ist keine Beschränkung der Meinungs- oder Informationsfreiheit wenn hier nicht jeder lesen oder schreiben kann, was er will, denn:
Nur vorsorglich dazu dann eben: Nein, es ist keine Beschränkung der Meinungs- oder Informationsfreiheit wenn hier nicht jeder lesen oder schreiben kann, was er will, denn:
-
"'Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.' (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)"
Das ist hier aber gerade keine allgemein zugängliche Quelle, sondern diesbezüglich eine privatrechtlich betriebene Seite. -
"Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG 'gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet (m.w.N.). Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen. Auf diese persönliche Stellungnahme bezieht sich der Grundrechtsschutz. Er besteht deswegen unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (m.w.N.). Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form. Daß eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (m.w.N.). Geschützt ist ferner die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.' (BVerfGE 93, 266[289]; st.Rsp.)"
Überraschung, denn es gilt: Da das hier schon keine allgemein zugängliche Quelle darstellt, ist es auch kein Ort und keine allgemein und jedermann zur Verfügung gestellte Plattform, die "Will I. Wichtig" für die größte Verbreitung oder stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe nutzen kann. -
"'Die Beurteilung eines Vorgangs anhand rechtlicher oder sittlicher Maßstäbe wird nicht anders als die Äußerung von Rechtsmeinungen grundsätzlich als eine ganz überwiegend auf Wertung beruhende subjektive Beurteilung des Äußernden angesehen. Dies gilt in der Regel selbst für Fallgestaltungen, in denen ein Vorgang als strafrechtlich relevanter Tatbestand eingestuft wird (m.w.N.).' (BGH, Urt. v. 22.09.2009, VI ZR 19/08)"
Und weil das hier weder allgemein zugängliche Quelle oder Plattform für jedermann ist, haben ich und meine studentischen Hilfskräfte auch keine Lust, irgendwelche ganz überwiegend auf Wertung beruhenden subjektiven Beurteilungen sich Äußernder zu moderieren oder dafür einzustehen und sei es, nur duldend.
Vorschlag: Habt Spaß, anderswo!
Bastelt euch irgend so etwas wie eine eigene Webseite, nutzt andere Blogdienste, treibt euch bei einem oder beliebig vielen dieser kommerziellen oder nichtkommerziellen Anbieter für sogenannte Soziale Medien rum oder backt Kekse.
Bastelt euch irgend so etwas wie eine eigene Webseite, nutzt andere Blogdienste, treibt euch bei einem oder beliebig vielen dieser kommerziellen oder nichtkommerziellen Anbieter für sogenannte Soziale Medien rum oder backt Kekse.
Wer nie den Keks im Bette aß, weiß nicht, wie die Krümel pieken.